Was wurde heute entschieden?
Am 23. Juni 2026 hat der Wirtschafts und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments die Entwurfsregeln zum digitalen Euro unterstützt. Medienberichte nennen dies einen wichtigen parlamentarischen Schritt, aber noch keine endgültige Einführung des digitalen Euro.
Ausschuss Zustimmung
Der ECON Ausschuss hat den Weg für die weitere parlamentarische Behandlung geöffnet. Laut Berichten liegt das Ergebnis bei 43 Ja Stimmen, 14 Nein Stimmen und einer Enthaltung.
Noch kein endgültiger Start
Die Einführung hängt weiterhin von der gesetzlichen Grundlage ab. Die EZB hat wiederholt betont, dass sie eine Ausgabe erst prüfen würde, wenn die Gesetzgebung steht.
Welche nächsten Termine sind wichtig?
Mögliche Plenar Befassung
Nach der Ausschuss Zustimmung kann die Position des Parlaments im Plenum relevant werden. Ein konkretes Datum sollte über die Tagesordnung des Europäischen Parlaments geprüft werden.
Trilog Verhandlungen
Wenn das Parlament seine Position finalisiert, können Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission folgen. Ziel vieler Beteiligter ist eine Einigung bis Ende 2026.
Geplante Pilotphase
Berichte sprechen von einer zwölfmonatigen Pilotphase ab der zweiten Jahreshälfte 2027. Das bleibt abhängig vom Gesetzgebungsverfahren und der technischen Vorbereitung.
Mögliche erste Ausgabe
Die EZB nennt 2029 als möglichen Zeitpunkt für eine erste Ausgabe, sofern die notwendige EU Gesetzgebung im Laufe von 2026 verabschiedet wird.
Was bedeutet das für Nutzer und Anbieter?
Der digitale Euro ist als digitale Form von Zentralbankgeld geplant und soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Nach aktuellem Stand sollen Banken und Zahlungsdienstleister eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung der digitalen Euro Dienste spielen. Für Anbieter, Banken, Fintechs, Informationsportale und Kampagnen wird dadurch die neutrale Erklärung des Begriffs „digitales Euro Konto“ wichtiger.
Offene Punkte
- Finale parlamentarische Position und mögliche Einwände im Plenum.
- Trilog Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
- Konkrete Regeln zu Gebühren, Haltegrenzen, Datenschutz, Offline Zahlungen und Anbieter Pflichten.
- Technische Vorbereitung und tatsächliche Entscheidung der EZB nach Abschluss der Gesetzgebung.